4.) Bingenführung der Hammerfäuste
Die Hammerfäuste haben keinen Adel und würden nie einen König anerkennen. Desweiteren sind sie unglaubig
was das Thema Götte betrifft, sie haben jedoch einen starken Ahenenglauben, welcher sich in ihrem politischen
System wiederspiegelt.
Der Klan Hammerfaust wird von ihrem Klanführer, mit Unterstützung eines Rates geführt. In anderen Bingen besteht der Klan auf möglichst viel Eigenständigkeit und bildet daher einen Eigenen Rat, dessen Oberhaupt der Klansvertreter ist. Der Klansvertreter vertritt dann den Klan im Rat der jeweiligen Binge.
Der Rat selbst besteht aus den gewählten Oberhäuptern der einzelnen Familien in der jeweiligen Binge. Das
heist in jeder Binge wo Familie Axtschmied oder Familie Hammerfaust vertretten ist, ein anderes Oberhaupt
das sagen hat.
Ind der Hauptbinge wählt dieser Rat das Klansoberhaupt und in anderen Bingen den Klansvertretter. Damit in
jeder Binge wo der Klan vertretten ist eigene entscheidungen für ein schnelles Handeln gefällt werden können.
Die Klansvertretter müssen jedoch rechenschaft über ihr handeln beim Klansoberhaupt in der Hauptbinge ablegen.
Während Könige meist durch geburt ihren Rang und Titel erhalten, ist es beim Klansoberhaupt der Hammerfäuste so, das dieser vom Rat gewählt wird. Er wird an seinen taten gemessen und auch wenn er das
letzte Wort hat, so kann er einstimmig vom Rat abgesetzt werden. Aber da der Klan Hammerfaust einen starken Ahnenglaube besitzt, spuielt eine Art des Geburtsrechtes schon eine Rolle.
Während sich jedes Klansmitglied zum Klansvertretter wählen lassen kann, so ist es beim Klansoberhaupt so, das die Berwerber vor dem Rat nachweisen müssen, das sie von der Blutlinie des Klansgründers Hagrimm abstammen. Da Hagrimm viele Kinder hatte, ist sein Blut in jeder Familie des Klans vertetten und nicht nur die Familie Hammerfaust hat ein anrecht auf diesen Posten. Durch das Geburtsrecht soll allerdings verhindert werden, das Zwerge aus anderen Klans in den Klan einheiraten und die Führung übernehmen. Diese Ehre ist nur gebürtigen Hammerfäusten die von Hagrimm abstammen vorbehalten.
Das geburtsrecht stellt einen zur Wahl, gewählt wird vom Rat aber der der mit seinen Taten überzeugen konnte und vom Rat als würdig erachtet wird.
Ich wollte jetzt nur mal kurz diese Art der Bingenführung vorstellen, da es je nach Hintergrund andere Führungen als Könige geben kann.
Und auch wenns manches ähnlich klingt, so haben die Klans gewisse Aspekte oder Eigenschaften, die sie von anderen unterscheiden und sich in ihrem Hintergrund und ihrerm Führungsstill wiederfinden. Unsere Führungsstill ist halt auch so eigenen wie unser Hintergrund. Und wie Daria schon sagt, alles nicht in 2 3 Sätzen erklärt werden kann, da darüber schon oft und viel diskutiert worden ist. Von daher ist es eh schwer dieses Thema zu veralgemeinern